Erbschaftsteuer-Rechner 2026: Freibeträge & Steuersätze

Wie viel Erbschaftsteuer fällt an? Entscheidend sind dein Freibetrag und die Steuerklasse – je nach Verwandtschaftsverhältnis. Berechne hier kostenlos eine vereinfachte Näherung für 2026.

Die Freibeträge 2026

Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag – erst was darüber liegt, wird besteuert:

Steuerklassen und Steuersätze

Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto niedriger die Steuerklasse – und desto niedriger die Sätze (§ 19 ErbStG):

Wichtig: Es gilt die Vollmengenstaffel – der ermittelte Steuersatz wird auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag angewendet, nicht nur auf den übersteigenden Teil.

Versorgungsfreibetrag und 10-Jahres-Regel

Neben dem persönlichen Freibetrag gibt es den Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG): Für Ehegatten 256.000 €, für Kinder je nach Alter gestaffelt (z. B. 52.000 € bis Alter 5). Außerdem kann jede Person ihren Freibetrag alle 10 Jahre neu ausschöpfen – wer Vermögen rechtzeitig in Stufen verschenkt, überträgt deutlich mehr steuerfrei.

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer 2026

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer?

Ehegatten: 500.000 €, Kinder: 400.000 €, Enkel: 200.000 €, Eltern/Großeltern bei Erbschaft: 100.000 €, alle übrigen: 20.000 €.

Was bedeuten die Steuerklassen I, II und III?

Klasse I gilt für enge Angehörige (Sätze 7–30 %), Klasse II für entferntere Verwandte wie Geschwister (15–43 %), Klasse III für alle übrigen Personen (30–50 %).

Gelten die gleichen Regeln für Schenkungen?

Ja – die Schenkungsteuer folgt denselben Freibeträgen und Sätzen. Einziger Unterschied: Eltern haben bei Schenkungen nur 20.000 € Freibetrag (bei Erbschaft 100.000 €).

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?

Jede Person kann ihren Freibetrag alle 10 Jahre neu ausschöpfen – bei Schenkungen wie bei Erbschaften. Stufenweises Schenken zu Lebzeiten spart so erheblich Steuern.

Hinweis: Dieser Rechner liefert vereinfachte Näherungswerte für 2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.