Arbeitslosengeld-Rechner 2026

Wie viel Arbeitslosengeld (ALG I) bekommst du? Gib dein Bruttogehalt ein – der Rechner ermittelt dein pauschaliertes Netto und daraus deinen ALG-Satz: 67 % mit Kind, 60 % ohne Kind.

So wird das Arbeitslosengeld berechnet

Die Agentur für Arbeit bemisst dein ALG I nach dem pauschalierten Nettoentgelt: Dein durchschnittliches Brutto der letzten 12 Monate wird auf 80 % pauschaliert – individuelle Steuerklassen spielen dabei keine Rolle. Davon erhältst du 60 %, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 %. Unser Rechner bildet genau diese vereinfachte Logik ab.

Anspruch: 12 Monate in 30 Monaten

ALG I bekommst du nur, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst (Anwartschaftszeit). Die Bezugsdauer hängt vom Alter ab: Unter 50 Jahren maximal 12 Monate, ab 50 bis zu 15, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate – jeweils bei entsprechend langer Versicherungszeit.

Beitragsbemessungsgrenze 2026

Das Bemessungsentgelt ist gedeckelt: 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bei 101.400 € im Jahr, also 8.450 € im Monat. Verdienst du mehr, wird nur dieser Betrag für die ALG-Berechnung herangezogen – mehr Arbeitslosengeld gibt es nicht, egal wie hoch das Gehalt war.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld 2026

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Unter 50 Jahren maximal 12 Monate. Ab 50 Jahren bis zu 15 Monate, ab 55 bis zu 18 Monate und ab 58 bis zu 24 Monate – jeweils bei entsprechend langer Vorversicherungszeit in den letzten 30 Monaten.

Was ist der Unterschied zwischen ALG I und ALG II?

ALG I ist eine Versicherungsleistung (60 % bzw. 67 % des pauschalierten Nettos) und zeitlich befristet. ALG II – heute Bürgergeld – ist eine steuerfinanzierte Grundsicherung, unabhängig von vorherigen Beitragszahlungen.

Wird Arbeitslosengeld versteuert?

Das ALG selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Gib es daher unbedingt in der Steuererklärung an.

Was ist eine Sperrzeit?

Bei einer Sperrzeit ruht dein Anspruch – meist 12 Wochen, z. B. bei Eigenkündigung oder Ablehnung zumutbarer Arbeit. Melde dich spätestens 3 Monate vor Ende des Jobs arbeitssuchend, um Sperrzeiten zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Rechner liefert vereinfachte Näherungswerte für das Jahr 2026 und ersetzt keine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder einen Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr.