250 € pro Kind – seit 2025 einheitlich
Zum 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld vereinheitlicht: Für jedes Kind gibt es 250 € im Monat – die frühere Staffelung (mehr Geld ab dem dritten Kind) ist entfallen. 2026 gilt dieser Satz unverändert. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, meist zusammen mit dem Gehalt aufs Konto.
Bis wann gibt es Kindergeld?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Macht das Kind eine Ausbildung oder ein Studium, läuft die Zahlung bis zum 25. Geburtstag weiter. Für arbeitslos gemeldete Kinder ohne Ausbildungsplatz gilt die Altersgrenze von 21 Jahren. Bei Behinderung kann Kindergeld auch darüber hinaus gezahlt werden.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
In der Steuererklärung steht dem Kindergeld der Kinderfreibetrag gegenüber (2026: 9.756 € pro Kind und Elternpaar, inkl. Betreuungsfreibetrag). Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist der Steuervorteil durch den Freibetrag höher als das ausgezahlte Kindergeld, wird der Freibetrag angesetzt und das Kindergeld gegengerechnet. Faustregel: Bei niedrigerem Einkommen gewinnt meist das Kindergeld, bei höherem der Freibetrag.