Die Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweit anerkannte Richtlinie für den Kindesunterhalt. Sie ordnet dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (10 Einkommensgruppen) und dem Alter des Kindes (4 Altersstufen: 0–5, 6–11, 12–17, 18+) einen monatlichen Bedarf zu. Unser Rechner bildet die Gruppen 1–5 als vereinfachte Näherung mit gestaffelten Faktoren ab.
Kindergeld wird angerechnet
Vom Tabellenbedarf wird das Kindergeld abgezogen: Bei minderjährigen Kindern das halbe Kindergeld (2026: 125 € von 250 €), weil es beiden Eltern zugutekommt. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (250 €) angerechnet. Übrig bleibt der Zahlbetrag – das, was tatsächlich monatlich zu zahlen ist.
Selbstbehalt: rund 1.450 €
Der Unterhaltspflichtige darf seinen notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) behalten – bei Erwerbstätigen rund 1.450 € monatlich. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder geht aber grundsätzlich vor: Reicht das Einkommen nicht, kann im Mangelfall der Selbstbehalt bis auf den notwendigen Eigenbedarf abgesenkt werden. Bei Volljährigen werden zudem die Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet.