Kindesunterhalt-Rechner 2026

Wie viel Kindesunterhalt steht deinem Kind zu? Der Rechner nutzt die Düsseldorfer Tabelle 2026 als Näherung: Bedarf nach Einkommen und Alter, minus halbes bzw. volles Kindergeld.

Die Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweit anerkannte Richtlinie für den Kindesunterhalt. Sie ordnet dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (10 Einkommensgruppen) und dem Alter des Kindes (4 Altersstufen: 0–5, 6–11, 12–17, 18+) einen monatlichen Bedarf zu. Unser Rechner bildet die Gruppen 1–5 als vereinfachte Näherung mit gestaffelten Faktoren ab.

Kindergeld wird angerechnet

Vom Tabellenbedarf wird das Kindergeld abgezogen: Bei minderjährigen Kindern das halbe Kindergeld (2026: 125 € von 250 €), weil es beiden Eltern zugutekommt. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (250 €) angerechnet. Übrig bleibt der Zahlbetrag – das, was tatsächlich monatlich zu zahlen ist.

Selbstbehalt: rund 1.450 €

Der Unterhaltspflichtige darf seinen notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) behalten – bei Erwerbstätigen rund 1.450 € monatlich. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder geht aber grundsätzlich vor: Reicht das Einkommen nicht, kann im Mangelfall der Selbstbehalt bis auf den notwendigen Eigenbedarf abgesenkt werden. Bei Volljährigen werden zudem die Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt 2026

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die bundesweit anerkannte Richtlinie zur Unterhaltsberechnung: Sie ordnet Nettoeinkommen (10 Gruppen) und Alter des Kindes (4 Stufen) einen monatlichen Unterhaltsbedarf zu.

Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Ja: Bei Minderjährigen das halbe Kindergeld (125 €), bei Volljährigen das volle Kindergeld (250 €). Der Rest ist der Zahlbetrag.

Was gilt bei volljährigen Kindern?

Sie stehen in der 4. Altersstufe, das volle Kindergeld wird abgezogen – und die Einkommen beider Eltern werden zusammengerechnet, wenn beide leistungsfähig sind.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Rund 1.450 € monatlich für Erwerbstätige. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder geht jedoch grundsätzlich vor.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Näherung der Düsseldorfer Tabelle 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.