Kirchensteuer-Rechner 2026

Wie viel Kirchensteuer zahlst du? Sie beträgt 8 % deiner Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % – gib Steuer und Bundesland ein.

8 % oder 9 % – je nach Bundesland

Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Grundlage ist immer die festgesetzte Einkommensteuer – nicht das Bruttogehalt. Bei 8.000 € Einkommensteuer sind das also 640 € bzw. 720 € im Jahr.

Nur für Kirchenmitglieder

Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft – etwa der evangelischen Landeskirchen oder katholischen Bistümer. Der Arbeitgeber behält sie automatisch vom Lohn ein (erkennbar an der Lohnsteuerkarte/ELStAM). Nach einem Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht endet die Pflicht – je nach Bundesland zum Monats- oder Folgemonatsende.

Kirchensteuer ist absetzbar

Gute Nachricht: Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe unbegrenzt abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie mindert dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Einkommensteuer – die tatsächliche Belastung fällt also niedriger aus als der nominale Betrag. In einigen Landeskirchen gibt es zusätzlich eine Kappung bei sehr hohen Einkommen.

Häufige Fragen zur Kirchensteuer 2026

Wie viel Prozent Kirchensteuer zahlt man?

8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Nur Mitglieder einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind. Ohne Mitgliedschaft: keine Kirchensteuer.

Was bewirkt ein Kirchenaustritt?

Die Kirchensteuerpflicht endet – je nach Bundesland zum Ende des Austrittsmonats oder Folgemonats. Danach wird nichts mehr vom Lohn einbehalten.

Kann man die Kirchensteuer absetzen?

Ja: Sie ist als Sonderausgabe unbegrenzt abzugsfähig und mindert das zu versteuernde Einkommen.

Hinweis: Dieser Rechner liefert vereinfachte Näherungswerte für das Jahr 2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.