8 % oder 9 % – je nach Bundesland
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Grundlage ist immer die festgesetzte Einkommensteuer – nicht das Bruttogehalt. Bei 8.000 € Einkommensteuer sind das also 640 € bzw. 720 € im Jahr.
Nur für Kirchenmitglieder
Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft – etwa der evangelischen Landeskirchen oder katholischen Bistümer. Der Arbeitgeber behält sie automatisch vom Lohn ein (erkennbar an der Lohnsteuerkarte/ELStAM). Nach einem Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht endet die Pflicht – je nach Bundesland zum Monats- oder Folgemonatsende.
Kirchensteuer ist absetzbar
Gute Nachricht: Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe unbegrenzt abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie mindert dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Einkommensteuer – die tatsächliche Belastung fällt also niedriger aus als der nominale Betrag. In einigen Landeskirchen gibt es zusätzlich eine Kappung bei sehr hohen Einkommen.