Seit 2021: Fast niemand zahlt mehr Soli
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 als Ergänzungsabgabe eingeführt – und 2021 für rund 90 % der Steuerzahler faktisch abgeschafft. Er fällt nur noch an, wenn deine Einkommen- bzw. Lohnsteuer über der Freigrenze liegt. Für die allermeisten Arbeitnehmer und Familien heißt das: kein Soli mehr auf der Lohnabrechnung.
Freigrenze 2026: 19.950 €
2026 liegt die Freigrenze bei 19.950 € Steuer im Jahr (39.900 € bei Zusammenveranlagung). Erst oberhalb davon werden 5,5 % der Steuer als Soli fällig – in der Milderungszone direkt über der Grenze gedeckelt, damit der Einstieg nicht zu abrupt ausfällt. Unser Rechner bildet genau das vereinfacht ab: Steuer × 5,5 %, begrenzt auf 11,9 % des Betrags über der Freigrenze.
Ausnahmen: Kapitalerträge und Körperschaftsteuer
Achtung: Auf Kapitalerträge wird der Soli weiterhin ohne Freigrenze erhoben – 5,5 % der Kapitalertragsteuer, automatisch von der Bank einbehalten. Auch bei der Körperschaftsteuer für Unternehmen fällt er unverändert an. Die Freigrenze gilt nur für die Einkommen- und Lohnsteuer.