Solidaritätszuschlag-Rechner 2026

Musst du 2026 noch Soli zahlen? Seit 2021 ist er für rund 90 % der Steuerzahler weg – gib deine Lohn- oder Einkommensteuer pro Jahr ein und prüfe es.

Seit 2021: Fast niemand zahlt mehr Soli

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 als Ergänzungsabgabe eingeführt – und 2021 für rund 90 % der Steuerzahler faktisch abgeschafft. Er fällt nur noch an, wenn deine Einkommen- bzw. Lohnsteuer über der Freigrenze liegt. Für die allermeisten Arbeitnehmer und Familien heißt das: kein Soli mehr auf der Lohnabrechnung.

Freigrenze 2026: 19.950 €

2026 liegt die Freigrenze bei 19.950 € Steuer im Jahr (39.900 € bei Zusammenveranlagung). Erst oberhalb davon werden 5,5 % der Steuer als Soli fällig – in der Milderungszone direkt über der Grenze gedeckelt, damit der Einstieg nicht zu abrupt ausfällt. Unser Rechner bildet genau das vereinfacht ab: Steuer × 5,5 %, begrenzt auf 11,9 % des Betrags über der Freigrenze.

Ausnahmen: Kapitalerträge und Körperschaftsteuer

Achtung: Auf Kapitalerträge wird der Soli weiterhin ohne Freigrenze erhoben – 5,5 % der Kapitalertragsteuer, automatisch von der Bank einbehalten. Auch bei der Körperschaftsteuer für Unternehmen fällt er unverändert an. Die Freigrenze gilt nur für die Einkommen- und Lohnsteuer.

Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag 2026

Wer zahlt 2026 noch Soli?

Nur noch Gutverdiener: Soli fällt erst an, wenn die Einkommen- bzw. Lohnsteuer über 19.950 € im Jahr liegt. Rund 90 % zahlen seit 2021 keinen mehr.

Wie hoch ist die Freigrenze 2026?

19.950 € Steuer pro Jahr (39.900 € bei Zusammenveranlagung). Darüber greift zunächst eine Milderungszone, dann der volle Satz von 5,5 %.

Fällt Soli auch auf Kapitalerträge an?

Ja – auf Kapitalerträge wird der Soli weiterhin in voller Höhe (5,5 % der KapESt) erhoben, ganz ohne Freigrenze.

Wird der Soli ganz abgeschafft?

Für 90 % ist er seit 2021 faktisch weg. Eine vollständige Abschaffung auch für Top-Verdiener und Kapitalerträge wird politisch diskutiert, ist aber nicht beschlossen.

Hinweis: Dieser Rechner liefert vereinfachte Näherungswerte für das Jahr 2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.