Kündigungsfrist-Rechner 2026: § 622 BGB

Wie lange ist deine Kündigungsfrist? Gib deine Beschäftigungsdauer ein – der Rechner ermittelt die gesetzliche Frist nach § 622 BGB inkl. Stichtag-Erklärung.

§ 622 BGB: Die Grundkündigungsfrist

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB) – sie gilt für beide Seiten. Mit wachsender Beschäftigungsdauer verlängert sich die Frist für die Kündigung durch den Arbeitgeber stufenweise, jeweils zum Monatsende:

Bei der Berechnung werden Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mitgezählt (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber: Wer hat welche Frist?

Die verlängerten Fristen schützen den Arbeitnehmer vor der Arbeitgeberkündigung. Deine eigene Kündigung bleibt grundsätzlich bei 4 Wochen zum 15. oder Monatsende – egal wie lange du schon dabei bist. Längere Fristen für deine Kündigung gelten nur, wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sie vorsehen. Umgekehrt darf einzelvertraglich für den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Tarifverträge und Probezeit

Tarifverträge können abweichen und gehen der gesetzlichen Regelung vor – prüfe daher immer zuerst deinen Tarif- oder Arbeitsvertrag. In der Probezeit (maximal 6 Monate) gilt für beide Seiten eine verkürzte Frist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

Wie lang ist die Kündigungsfrist nach 3 Jahren?

Für die Arbeitgeberkündigung: 1 Monat zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB). Deine eigene Kündigung: weiterhin 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Gilt die Staffelung auch für meine eigene Kündigung?

Nein – die verlängerten Fristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer kündigst du grundsätzlich mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

2 Wochen für beide Seiten (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit darf maximal 6 Monate dauern.

Kann der Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vorsehen?

Für dich als Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Tarifverträge können eigene Fristen regeln und gehen vor.

Hinweis: Dieser Rechner liefert vereinfachte Näherungswerte für das Jahr 2026 und ersetzt keine Beratung. Tarifverträge können abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.