Urlaubstage-Rechner: Teilzeit pro-rata

In Teilzeit gelten weniger Urlaubstage – aber wie viele genau? Rechne deinen Anspruch pro-rata um: Vollzeit-Urlaub × eigene Arbeitstage ÷ Vollzeit-Arbeitstage.

Pro-rata-temporis: Urlaub im Verhältnis der Arbeitstage

Der Urlaubsanspruch in Teilzeit folgt dem Grundsatz pro-rata-temporis (§ 4 Abs. 1 TzBfG): Wer an weniger Tagen pro Woche arbeitet, erhält entsprechend weniger Urlaubstage – denn für eine freie Woche werden genau so viele Urlaubstage gebraucht, wie Arbeitstage anfallen. Die Formel: Anspruch = Vollzeit-Urlaub × eigene Arbeitstage ÷ Vollzeit-Arbeitstage. Beispiel: 30 Tage bei 3 von 5 Tagen → 30 × 3 ÷ 5 = 18,0 Tage – das sind genauso 6 freie Wochen wie in Vollzeit.

Tageweise oder stundenweise Teilzeit?

Entscheidend ist allein die Zahl der Arbeitstage pro Woche: Arbeitest du z. B. 20 Stunden verteilt auf 5 Tage, bleibt dein Urlaubsanspruch unverändert – eine freie Woche kostet weiterhin 5 Urlaubstage. Erst wenn du an weniger Tagen pro Woche arbeitest (z. B. 3 Tage), sinkt die Tagesanzahl pro-rata.

Mindesturlaub gilt auch in Teilzeit – anteilig

Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) wird ebenfalls pro-rata umgerechnet: Bei 3 Arbeitstagen pro Woche sind das mindestens 12 Tage. Liegt dein vertraglicher Anspruch darüber, wird der vertragliche Anspruch umgerechnet.

Häufige Fragen zum Teilzeit-Urlaub

Warum bekomme ich in Teilzeit weniger Urlaubstage?

Weil du für eine freie Woche weniger Urlaubstage brauchst. Bei 3 statt 5 Arbeitstagen und 30 Vollzeit-Tagen sind das 18 Tage – weiterhin 6 freie Wochen.

Ich arbeite 20 Stunden an 5 Tagen – wie viele Urlaubstage?

Genauso viele wie in Vollzeit. Entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl.

Gilt der Mindesturlaub auch in Teilzeit?

Ja, anteilig: 20 Tage bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) werden pro-rata umgerechnet – bei 3 Tagen sind das mindestens 12 Tage.

Was passiert bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit?

Der Urlaub wird zeitanteilig berechnet: Für Vollzeit-Monate gilt der volle Anspruch, für Teilzeit-Monate der pro-rata-Anteil.

Hinweis: Dieser Rechner liefert vereinfachte Näherungswerte für das Jahr 2026 und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.