Die Quartalsformel: Monatsgehalt → Stundenlohn
Die übliche Umrechnung lautet: Stundenlohn = Bruttogehalt × 3 ÷ (Wochenstunden × 13). Dahinter steckt: Ein Quartal hat 13 Wochen und 3 Monate – ein Monat hat also im Schnitt 13 ÷ 3 = 4,33 Wochen. Deine Monatsstunden sind damit Wochenstunden × 4,33. Beispiel: 3.000 € bei 40 Wochenstunden → 3.000 × 3 ÷ (40 × 13) = 17,31 € pro Stunde.
Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Liegt dein berechneter Stundenlohn darunter, prüfe deinen Arbeitsvertrag und deine Abrechnung – Ausnahmen gelten nur für wenige Gruppen (z. B. Auszubildende, unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Pflichtpraktikanten).
Brutto-Stundenlohn ist nicht netto
Der Rechner gibt den Brutto-Stundenlohn aus. Was davon nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übrig bleibt, hängt vor allem von deiner Steuerklasse ab – bei Steuerklasse I bleiben von 17,31 € brutto grob 11–12 € netto übrig (vereinfachte Näherung, keine exakte Abrechnung).