Resturlaub-Rechner 2026: anteiliger Urlaub (BUrlG)

Erst im Laufe des Jahres angefangen oder vorzeitig ausgeschieden? Berechne deinen anteiligen Urlaubsanspruch nach § 5 BUrlG: Jahresurlaub × gearbeitete Monate ÷ 12.

Teilurlaub nach § 5 BUrlG: 1/12 je Monat

Wer nicht das volle Kalenderjahr beschäftigt ist, hat Anspruch auf Teilurlaub: Für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses gibt es 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Beispiel: 30 Tage Jahresurlaub bei 6 gearbeiteten Monaten → 30 × 6 ÷ 12 = 15,0 Tage. Der Rechner rundet kaufmännisch auf eine Dezimalstelle.

Mindesturlaub: 20 Tage bei 5-Tage-Woche

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) – umgerechnet 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Die meisten Arbeitsverträge und Tarifverträge liegen darüber, häufig bei 28–30 Tagen. Dein anteiliger Anspruch darf den anteiligen Mindesturlaub nicht unterschreiten.

Resturlaub übertragen & verfallen

Urlaub soll im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung ist möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen – der übertragene Urlaub muss dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Wichtig: Der Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber dich vorher ausdrücklich auf den drohenden Verfall hingewiesen und dir die tatsächliche Möglichkeit zur Urlaubnahme gegeben hat (EuGH-Rechtsprechung). Kann Urlaub wegen Kündigung nicht mehr genommen werden, wird er abgegolten, also ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Häufige Fragen zum Resturlaub

Wie wird Resturlaub bei unterjährigem Eintritt berechnet?

Nach § 5 BUrlG: 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Monat – also Jahresurlaub × Monate ÷ 12.

Wie viel Mindesturlaub steht mir zu?

20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche (24 Werktage bei 6-Tage-Woche, § 3 BUrlG). Verträge geben meist mehr.

Verfällt Resturlaub am Jahresende?

Übertragener Urlaub muss bis 31. März des Folgejahres genommen werden – verfallen kann er nur nach ausdrücklichem Hinweis des Arbeitgebers.

Wird Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?

Ja – nicht mehr nehmbarer Urlaub wird abgegolten, also in Geld ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Hinweis: Dieser Rechner liefert vereinfachte Näherungswerte für das Jahr 2026 und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.