Der Übergangsbereich: 603,01 – 2.000 €
Seit der Reform 2023 (und auch 2026 unverändert) gilt der Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € monatlich. Die Idee: Niemand soll durch einen kleinen Verdienstsprung plötzlich mit vollen Sozialabgaben belastet werden. Deshalb steigt der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gleitend – von stark reduziert am unteren Ende bis zum vollen Satz bei 2.000 €.
Reduzierte Beiträge, volle Rentenansprüche
Der Clou des Midijobs: Obwohl du weniger Sozialabgaben zahlst, werden deine Rentenansprüche aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet – du verlierst also keine Rentenpunkte. Auch Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung laufen ganz normal weiter. Der Arbeitgeber zahlt übrigens von Anfang an seinen vollen Anteil.
Lohnsteuer im Midijob
Lohnsteuer fällt erst an, wenn dein Jahresbrutto über dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) liegt – also ab etwa 1.029 € Monatsbrutto. Darunter bleibt der Midijob lohnsteuerfrei; es gehen nur die reduzierten Sozialabgaben ab. Unser Rechner berücksichtigt das vereinfacht mit dem Eingangssteuersatz.